München (dpa) - Ein Webcam-Girl darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Das Verwaltungsgericht München teilte heute mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil die Tätigkeit der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit diene. Dies aber kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht. Die Frau und ihr Ehemann wollen nun wegziehen - nach Mallorca.
Prozesse:Gericht: Kein Home-Office für Webcam-Girl
München (dpa) - Ein Webcam-Girl darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Das Verwaltungsgericht München teilte heute mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil die Tätigkeit der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit diene. Dies aber kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht. Die Frau und ihr Ehemann wollen nun wegziehen - nach Mallorca.
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