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Prozesse - Gera:Schloss Hummelshain soll weiter verkauft werden können

Gera (dpa/th) - Das seit Jahren mit dem Verfall kämpfende Neue Jagdschloss Hummelshain hat einem Gerichtsurteil zufolge die Chance, einen neuen Eigentümer zu finden. Demnach sei der Verkauf des 1880-1885 als herzogliche Sommerresidenz erbauten Schlosses 2008 so nicht rechtens gewesen, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Gera. Dort war das Urteil am Donnerstag gefallen. Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet.

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Gera (dpa/th) - Das seit Jahren mit dem Verfall kämpfende Neue Jagdschloss Hummelshain hat einem Gerichtsurteil zufolge die Chance, einen neuen Eigentümer zu finden. Demnach sei der Verkauf des 1880-1885 als herzogliche Sommerresidenz erbauten Schlosses 2008 so nicht rechtens gewesen, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Gera. Dort war das Urteil am Donnerstag gefallen. Zuvor hatten verschiedene Medien berichtet.

Das Land hatte das Schloss 1998 für zwei Millionen Deutsche Mark an ein Privatunternehmen verkauft, mit der Auflage, das Gebäude in Schuss zu bringen. Das Schloss wurde aber nie so wie vereinbart von dem Unternehmen saniert, wie die Sprecherin erklärte. Als das Unternehmen später insolvent ging, verkaufte es das Schloss für 300 000 Euro aber noch an ein anderes Unternehmen. Bei dem Geschäftsführer beider Firmen handelte es sich um dieselbe Person.

Gegen diesen Verkauf hatte der Insolvenzverwalter geklagt und nun Recht bekommen. Das Gericht teilte seine Ansicht, wonach Gläubiger durch den Verkauf benachteiligt wurden. Das Schloss mit den entsprechenden Grundstücken habe einen Wert von 1,5 Millionen Euro. Zudem sei der Verkauf der im Saale-Holzland-Kreis gelegenen Anlage zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die drohende Zahlungsunfähigkeit dem Geschäftsführer bereits bekannt gewesen sei, hieß es.

Dem Urteil zufolge geht das Schloss nun in die Insolvenzmasse über und kann so vom Insolvenzverwalter an einen neuen Eigentümer verkauft werden. Aktuell sei die Voraussetzung dafür aber, dass der Insolvenzverwalter selbst Sicherheiten in Höhe von 1,5 Millionen Euro dafür hinterlege, wie die Gerichtssprecherin sagte. Denn rechtskräftig sei das Urteil noch nicht, eine Berufung noch möglich.

Seit vielen Jahren kümmert sich ein Verein ehrenamtlich um das Schloss und veranlasst Arbeiten zur Sicherung des Gebäudes. Bund und Land stellten dafür bereits Fördergelder bereit. Das Gebäude gilt als national wertvolles Kulturdenkmal.

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