Prozesse - Gelsenkirchen:Gericht: Wiedereinreiseverbot gegen Sami A. ist rechtens

Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot gegen den im Juli 2018 nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies damit eine Klage des Mannes gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Bochum vom Juni 2018 zurück. Sami A. wollte nach Angaben eines Gerichtssprechers mit der Klage eine Aufhebung oder Verkürzung der Sperre erreichen.

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Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot gegen den im Juli 2018 nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies damit eine Klage des Mannes gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Bochum vom Juni 2018 zurück. Sami A. wollte nach Angaben eines Gerichtssprechers mit der Klage eine Aufhebung oder Verkürzung der Sperre erreichen.

Das Gericht hält Sami A. den Angaben zufolge weiterhin für einen Gefährder. Das Risiko, dass eine hohe Gefahr von ihm ausgehe, sei nach Ansicht der Kammer nach wie vor gegeben. Dies rechtfertige ein Wiedereinreiseverbot für die Dauer der damals geltenden Höchstfrist von zehn Jahren. Dass er in Deutschland Kinder habe, trete dahinter zurück. Er habe Kontakt zu ihnen. Auch könnten die Kinder nach Tunesien reisen.

Ob Sami A. gegen die Entscheidung vorgehen wird, wurde am Donnerstag nicht bekannt. Laut Gericht hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zu stellen.

Sami A. war am 13. Juli 2018 rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Erst nach einer diplomatischen Zusicherung Tunesiens, dass er in dem Land nicht gefoltert werden wird, entschied die Justiz, dass er nicht nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

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