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Prozesse:Gangster-Rapper Gzuz rechtfertigt sich vor Gericht

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Hamburg (dpa) - Nach einer für ihn schockierenden Erfahrung vor dem Amtsgericht Hamburg hat Gangster-Rapper Gzuz zum Auftakt einer Berufungsverhandlung am Montag auf jede Provokation verzichtet.

Der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande räumte vor dem Landgericht Hamburg die Vorwürfe gegen ihn - unter anderem vorsätzliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz - teilweise ein. Gleichzeitig erklärte der 33-Jährige: "Gzuz" - das sei eine Kunstfigur, die nicht mit seiner wahren Person verwechselt werden dürfe.

Es stimme, dass er am Morgen des 8. März 2020 an der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen habe, erklärte einer seiner beiden Verteidiger, Ulf Dreckmann, im Namen des Angeklagten. Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn mit ihrem Handy filmen. Es sei nicht seine Absicht gewesen, sie zu verletzen.

Der mehrfach vorbestrafte Rapper war Ende September 2020 unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510 000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.

In der Verhandlung am Montag bestritt der 33-Jährige, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen besessen zu haben, mit Ausnahme eines Tütchens Marihuana. Ein Freund habe damals in seiner Wohnung gelebt und Drogen konsumiert. Auch die bei einer anderen Durchsuchung in Halstenbek bei Hamburg gefundenen Waffen hätten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater. Auch der Vorwurf des versuchten Diebstahls stimme nicht.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht am 29. September 2020 sei für ihn schockierend gewesen, hieß es in der vom Anwalt verlesenen Erklärung. "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast", habe ihn Amtsrichter Johann Krieten damals gefragt. Als Gzuz zum ersten Verhandlungstermin am 18. Februar 2020 nicht erschienen war, hatte ihn Krieten in Haft nehmen lassen. Gegen Zahlung einer Kaution von 100 000 Euro war er nach einem Tag wieder auf freien Fuß gekommen.

"Ich hatte den Eindruck, dass er mich nur vorführen wollte", beklagte sich der Gangster-Rapper über die Verhandlungsführung von Krieten. Der Amtsrichter habe Musikvideos von ihm vorgespielt. Ihm seien somit nicht nur seine Taten, sondern seine Musik und sein ganzes Leben vorgehalten worden. Die Rap-Songs gäben aber nicht seine Einstellung wider. In der Musik gehe es um Tabubrüche und eine Flucht aus der Welt der Regeln. "Es handelt sich um Kunst, und ich spiele damit", ließ der 33-Jährige erklären.

"Kunst ist, es nicht künstlich, sondern authentisch aussehen zu lassen", hieß es weiter. Darum brauche jeder Auftritt einen Fuß in der Wirklichkeit. Amtsrichter Krieten habe den Unterschied zwischen dem Musiker und der Person des Angeklagten nicht verstanden. "Er hat die Kunstfigur Gzuz mit dem Mensch Kristoffer Klauß verwechselt."

"Das ist hart an der Grenze zur Philosophie geschrieben", kommentierte die Vorsitzende Richterin Nicole Dietrich die Erklärung. Das Gericht habe "ein bisschen Input" bekommen. Dann stellte sie dem Rapper zahlreiche präzise Nachfrage zu seinen Angaben.

© dpa-infocom, dpa:220117-99-734233/8

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