Prozesse - Fulda:Vier Jahre und neun Monate Jugendstrafe nach Totschlag

Fulda (dpa/lhe) - Das Landgericht Fulda hat einen 18-jährigen Asylbewerber nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der junge Mann aus Afghanistan hatte am 4. Juli im osthessischen Hünfeld einen gleichaltrigen Landsmann erstochen. Der Richter sagte am Donnerstag bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe zwei Mal gezielt zugestochen und von Anfang an vorgehabt, seinen Mitbewohner zu töten. Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten in Hünfeld in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewohnt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Fulda (dpa/lhe) - Das Landgericht Fulda hat einen 18-jährigen Asylbewerber nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der junge Mann aus Afghanistan hatte am 4. Juli im osthessischen Hünfeld einen gleichaltrigen Landsmann erstochen. Der Richter sagte am Donnerstag bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe zwei Mal gezielt zugestochen und von Anfang an vorgehabt, seinen Mitbewohner zu töten. Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten in Hünfeld in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewohnt.

Hintergrund der Tat war offenbar ein sexueller Missbrauch durch das spätere Opfer. Der Angeklagte hatte gegenüber einem psychiatrischen Gutachter von einem entsprechenden Vorfall im Frühjahr gesprochen. Das Gericht hat keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, in jener Juli-Nacht habe er seinen Mitbewohner zu einer Aussprache treffen wollen und dabei das Messer mitgenommen. Als der Mitbewohner dem Angeklagten das Messer abnehmen wollte, hatte der Angeklagte aus Angst vor einem körperlichen Angriff des Anderen zugestochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil er von einer Tat im Affekt und aus Notwehr ausging. Der Richter sagte, der sexuelle Vorfall habe den Angeklagten zwar emotional aus der Bahn geworfen. Zum Zeitpunkt des Messerangriffs sei er aber voll schuldfähig gewesen. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die Tat gestand.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: