Köln (dpa) - Das Arbeitsgericht Köln verhandelt heute die Klage einer Frau, die sich von einer Fluggesellschaft wegen ihrer Körpergröße diskriminiert sieht. Die Gesellschaft hatte einen Ausbildungsvertrag mit ihr abgelehnt, weil sie die Mindestgröße von 1,65 Meter nicht erreicht. Ihr fehlen 3,5 Zentimeter. Die in den Auswahlrichtlinien vorgesehene Mindestgröße diskriminiere sie als Frau, da Frauen im Schnitt kleiner seien als Männer, meint die Klägerin. Sie verlangt Schadenersatz.
Prozesse:Für Pilotenausbildung zu klein - Prozess um Diskriminierung
Köln (dpa) - Das Arbeitsgericht Köln verhandelt heute die Klage einer Frau, die sich von einer Fluggesellschaft wegen ihrer Körpergröße diskriminiert sieht. Die Gesellschaft hatte einen Ausbildungsvertrag mit ihr abgelehnt, weil sie die Mindestgröße von 1,65 Meter nicht erreicht. Ihr fehlen 3,5 Zentimeter. Die in den Auswahlrichtlinien vorgesehene Mindestgröße diskriminiere sie als Frau, da Frauen im Schnitt kleiner seien als Männer, meint die Klägerin. Sie verlangt Schadenersatz.
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