Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Frühchen nicht versorgt - Klinik muss Schadenersatz an Mutter zahlen

Köln (dpa) - Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht ein Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Frühchens hatte geklagt, weil ihr Kind nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war. Eine knappe Stunde später starb das Baby. Es habe zwar keine generelle Verpflichtung bestanden, das Frühgeborene ärztlich zu versorgen, aber die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen, so das Gericht.

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Köln (dpa) - Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht ein Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Frühchens hatte geklagt, weil ihr Kind nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war. Eine knappe Stunde später starb das Baby. Es habe zwar keine generelle Verpflichtung bestanden, das Frühgeborene ärztlich zu versorgen, aber die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen, so das Gericht.

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