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Prozesse - Friedrichshafen:Gericht weist Klage des Zeppelin-Urenkels ab

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Sigmaringen (dpa/lsw) - Niederlage für den Urenkel des berühmten Luftschiffpioniers Zeppelin: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage im Rechtsstreit um die Zeppelin-Stiftung abgewiesen. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin hatte die Klage 2017 eingereicht, um die millionenschwere Stiftung - die auch Hauptaktionärin der ZF Friedrichshafen AG ist - aus städtischer Hand zu lösen.

Am Mittwoch war der Fall mündlich verhandelt worden. Das schriftliche Urteil liegt nach Angaben des Gerichts erst in einigen Wochen vor. Die 6. Kammer lässt allerdings die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu.

Brandenstein-Zeppelin kündigte an, diese Möglichkeit zu nutzen und in die nächste Instanz zu gehen. Sein Ziel sei es, die ursprünglich selbstständige Stiftung wiederzubeleben - mit dem damaligen Zweck, die Luftfahrt zu fördern. Dazu hatte er vor einiger Zeit auch einen Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Dieses entschied jedoch zugunsten der Stadt Friedrichshafen.

Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen übertragen. Aus Sicht von Brandenstein-Zeppelin geschah das unrechtmäßig. Die Klage von ihm und seinem Sohn Frederic richtete sich gegen das Land, das vor Gericht vom Regierungspräsidium Tübingen vertreten wurde. Friedrichshafen war als Stiftungsträgerin beigeladen worden.

Die Regierungspräsidium zeigte sich am Donnerstag zufrieden mit dem Urteil. Für eine abschließende Einschätzung müsse zwar erst die schriftliche Begründung vorliegen, sagte Regierungspräsident Klaus Tappeser laut Mitteilung. "Bereits heute sehe ich in dem Urteil aber einen wichtigen Hinweis an die Kläger, ihre Bemühungen um die Wiederherstellung der vor mehr als 70 Jahren aufgehobenen Zeppelin-Stiftung zu überdenken." Der Friedrichshafener Oberbürgermeister Andreas Brand sagte: "Mit der Entscheidung des Gerichts ist unsere Rechtsauffassung erneut bestätigt worden."

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