Prozesse - Frankfurt am Main:Zwei Jahre und fünf Monate Haft für massives "Stalking"

Deutschland
Das Landgericht und Amtsgericht Frankfurt/Main. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er einer Frau in massiver Weise nachgestellt hat, ist ein 46 Jahre alter Mann am Montag vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte war im Herbst 2018 wiederholt vor der Wohnungstür der 56-Jährigen aufgetaucht, hatte in größerem Umfang Schriftstücke in ihren Briefkasten geworfen und sie mit einer Unzahl von E-Mails mit sexuell ausgerichtetem Inhalt belästigt. (AZ 3280 Js 200093/19)

Wichtiger Faktor für das Urteil war auch die Tatsache, dass der 46-Jährige der Frau bereits seit 1994 nachgestellt hat und deshalb auch mit mehreren gerichtlichen Kontaktverboten belegt sowie einschlägig verurteilt worden war. Auch ein zwischenzeitlicher beruflicher Aufenthalt der Frau im Ausland konnte den "Stalker" nicht vertreiben.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er bezeichnete die Frau, die er 1994 zum ersten Mal beim Sonnenbaden auf ihrem Balkon gesehen haben will, als seine "Traumfrau". Mittlerweile aber habe er begriffen, dass seine Nachstellungen keinen Erfolg hätten, und wolle deshalb damit aufhören. Sein Wunsch nach einer Bewährungsstrafe wurde ihm gleichwohl nicht erfüllt. Dagegen sprächen besonders die einschlägigen Vorbelastungen, erklärte das Gericht. Auf eine Vernehmung der Frau wurde in Anbetracht des Geständnisses verzichtet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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