Prozesse - Frankfurt am Main:Verbotene Lieferungen in den Iran: Bewährungsstrafe

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen des mehrfachen Verstoßes gegen das EU-Handelsembargo gegen den Iran ist ein 68 Jahre alter Geschäftsmann am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu einem Jahr und zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich zog das Gericht 70 000 Euro ein und bestimmte eine Geldauflage von 2400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. (8AZ 8930 Js 244575/13)

Nach viertägiger Hauptverhandlung ging die Wirtschaftsstrafkammer davon aus, dass der in Langen (Kreis Offenbach) ansässige Kaufmann in sechs Fällen Spezialrohre und technisches Gerät in das von dem Handelsembargo betroffene Land geliefert und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hatte. Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2009 bis 2014, die Lieferungen hatten ein Gesamtvolumen von rund 100 000 Euro. Vor Gericht hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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