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Prozesse - Frankfurt am Main:Urteil im Lübcke Prozess voraussichtlich am 28. Januar

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Frankfurt/Main (dpa) - Das Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 28. Januar verkündet. Grund dafür sind Terminverschiebungen bei den Plädoyers der Verteidigung. Ursprünglich war an diesem Donnerstag der Schlussvortrag der Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vorgesehen. Dieser fiel jedoch aus, weil das Gericht kurz noch einmal in die Beweisaufnahme einstieg, Anträge der Nebenklage ablehnte und einen rechtlichen Hinweis erteilte.

Darin ging es um den Vorbehalt einer möglichen Sicherungsverwahrung. Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung wäre in diesem Fall eine Verurteilung wegen mindestens zwei Straftaten - Ernst wird nicht nur der Mord an Lübcke, sondern auch der versuchte Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen. In diesem Fall ist die Beweislage allerdings schwieriger als im Fall Lübcke mit einem Geständnis des 47 Jahre alten Deutschen. Sollte Ernst in diesem Anklagepunkt nicht verurteilt werden, gilt der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Fall, dass er entweder zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere schwere Straftat begeht oder für ein erst später aufgeklärtes Verbrechen aus der Vergangenheit verurteilt wird.

Ernsts Anwälte werden am kommenden Donnerstag plädieren, an dem ursprünglich für die Urteilsverkündung vorgesehenen 26. Januar plädieren die Anwälte des zweiten Angeklagten. Ernst soll den CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Seinem ehemaligen Arbeitskollegen und Freund Markus H. wird Beihilfe vorgeworfen. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.

Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Tatmotiv aus und hatte lebenslange Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst gefordert. Für H. plädierten die Bundesanwälte auf eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Die Witwe und die Söhne Lübckes, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen, hatten über ihren Anwalt auch eine Verurteilung von H. wegen Mordes gefordert. Sie sind überzeugt, dass er als Mittäter einzustufen ist und mit Ernst am Tatort war.

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