Prozesse - Frankfurt am Main:Klage gegen Land wegen Mietpreisbremse

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Häuserfassaden. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Klage gegen das Land Hessen wegen der unzulässigen Mietpreisbremse in Hessen beschäftigt das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Inkasso-Unternehmen, das die Interessen zweier Frankfurter Mieter vertritt, klagt auf rund 270 Euro Schadenersatz gegen das Land. Die Mieter hätten diesen Betrag nicht mehr von ihrem Vermieter einfordern können, nachdem die Mietpreisbremse als gesetzliche Grundlage dafür entfallen sei, argumentierte der Rechtsanwalt des Unternehmens am Donnerstag.

Hessen hatte Ende 2015 erstmals die Mietpreisbremse für 16 Kommunen eingeführt. Doch das Frankfurter Landgericht erklärte die Verordnung 2018 für unwirksam, da sie nicht ausreichend begründet war. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Entscheidung vergangenes Jahr.

Die klagenden Mieter hatten in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt eine Niederlage erlitten. Eine Staatshaftung sei bei einem derartigen Einzelfall nicht möglich, hieß es. Das Oberlandesgericht will am 13. Februar eine Entscheidung bekanntgeben. In der Verhandlung ließ der Vorsitzende des Zivilsenats allerdings bereits erkennen, dass er die Klage für unbegründet hält. "Das Urteil des Landgerichts ist vollkommen richtig", sagte der Richter.

Während der Rechtsanwalt des Unternehmens auf das "enttäuschte Vertrauen der Mieter auf die Gültigkeit von Gesetzen" verwies, argumentierte der Vertreter des Landes, dass "bei neuen Gesetzen eben auch einmal ein Schuss daneben gehen" könne. Daraus eine Staatshaftung herzuleiten, widerspreche der "Lebenserfahrung".

Die Mietpreisbremse deckelt Erhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mitte vergangenen Jahres trat in Hessen eine neue Verordnung für 31 hessische Kommunen in Kraft, darunter Frankfurt. Auch in anderen Bundesländern erklärten Gerichte Mietpreisbremsen für ungültig.

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