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Prozesse - Frankfurt am Main:Oberlandesgericht bestätigt Urtei: Kasseler Blitzerskandal

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Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Blanko unterzeichnete Messprotokolle für Tempomessungen dürfen nicht von privaten Firmen ausgefüllt und dann als Grundlage für Verwarngelder genutzt werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Überlasse ein Behördenmitarbeiter solche Protokolle unterschrieben einem privaten Dienstleister, der diese vervielfältigt und mit den Daten von Verkehrssündern ausfüllt, stelle das eine Falschbeurkundung im Amt dar. Die Frankfurter Richter bestätigten damit das Urteil im Kasseler Blitzerskandal. (Aktenzeichen 2 Ss 40/19)

2012 hatte die Stadt Kassel beschlossen, stationäre Tempomessungen einzurichten. Sie beauftragte ein Unternehmen. Weil die Messungen eine hoheitliche Aufgabe sind, hätten Mitarbeiter der Stadt die Funktion der Blitzer überwachen und Messprotokolle abzeichnen müssen. Um das zu vereinfachen, hatte ein Sachgebietsleiter der Firma unterschriebene Blankomessprotokolle zur Verfügung gestellt. Auf deren Basis wurden Tausende von Bußgeldverfahren gegen Autofahrer eingeleitete - ohne Beweisgrundlage wie Gerichte später entschieden.

2016 waren der Stadtmitarbeiter und der Chef der Firma für Verkehrsüberwachung verurteilt worden. Das Landgericht Kassel erhöhte im November 2018 die Strafen: Der Behördenmitarbeiter bekam ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, der Firmenchef musste 13 000 Euro zahlen. Dagegen waren die Männer in Revision gegangen und scheiterten nun vor dem OLG. Die Messprotokolle erfüllten die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde, erklärten die Frankfurter Richter. Ihre Richtigkeit sei besonders geschützt.

Zu Rückzahlungen an Autofahrer kam es damals nicht. Offene Verfahren wurden zwar bei Bekanntwerden der Vorwürfe eingestellt, ein Teil war aber bereits rechtskräftig geworden.

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