Prozesse - Frankfurt am Main:Motorradfahrer beworfen: Autofahrer muss 500 Euro zahlen

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er laut Anklage einen Gegenstand während der Fahrt auf der Autobahn auf einen Motorradfahrer geworfen hatte, muss ein 50 Jahre alter Autofahrer 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt das wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr geführte Strafverfahren am Freitag "wegen geringer Schuld" ein. AZ 3659 Js 214875/19

Der Autofahrer hatte den 35 Jahre alten Mann auf dem Motorrad im August 2018 am Frankfurter Kreuz zunächst geschnitten. Nachdem dieser gehupt und ein Handzeichen gemacht hatte, flog ihm ein nicht näher bekannter Gegenstand gegen das Bein. Laut Zeugenaussage wurde der Gegenstand bei einer Geschwindigkeit von rund 100 Stundenkilometern aus dem Fahrzeug des Angeklagten geworfen. Der Motorradfahrer konnte seine Fahrt gleichwohl fortsetzen, erstattete jedoch telefonisch Anzeige. Kurz darauf wurde der Autofahrer von der Polizei gestoppt.

Vor Gericht machte der Angeklagte keine Aussage zu dem Vorwurf. Sein Verteidiger erinnerte an Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen einer Polizeibeamtin und des Motorradfahrers wegen des Kennzeichens und der Farbe des Fahrzeugs. Um nicht noch einmal für einen weiteren Verhandlungstag mit zusätzlichen Zeugen von seinem Wohnort Leverkusen nach Frankfurt fahren zu müssen, stimmte der Angeklagte schließlich der Verfahrenseinstellung zu. Die Entscheidung wird mit der vollständigen Begleichung der Geldauflage rechtskräftig.

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