Prozesse - Frankfurt am Main:Misshandlung von Bettlern: Frau muss nicht in Psychiatrie

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine psychisch kranke Frau muss nach mehreren Misshandlungen von Obdachlosen in Frankfurter Fußgängerzonen nicht mit der Einweisung in eine Klinik rechnen. Das Landgericht Frankfurt hob am Mittwoch eine Anfang des Jahres vom Gericht verfügte Unterbringung zur Bewährung auf. Die Zukunftsprognose der 38-Jährigen sei positiv, weil sie bereits seit mehreren Jahren nicht mehr negativ aufgefallen sei, hieß es in der Entscheidung.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine psychisch kranke Frau muss nach mehreren Misshandlungen von Obdachlosen in Frankfurter Fußgängerzonen nicht mit der Einweisung in eine Klinik rechnen. Das Landgericht Frankfurt hob am Mittwoch eine Anfang des Jahres vom Gericht verfügte Unterbringung zur Bewährung auf. Die Zukunftsprognose der 38-Jährigen sei positiv, weil sie bereits seit mehreren Jahren nicht mehr negativ aufgefallen sei, hieß es in der Entscheidung.

Die Frau war mehrfach gewalttätig geworden, weil sie aufgrund schizophrener Störungen in den zahlreichen Bettlern und Obdachlosen in der Frankfurter Innenstadt eine "Gefahr für die Gesellschaft" gesehen hatte. Einem Beinamputierten trat sie etwa gegen den Beinstumpf. Nach der letzten Tat im Herbst 2013 war sie nicht mehr aufgefallen. Sie wechsle nunmehr die Straßenseite, wenn sie von Weitem einen Obdachlosen sehe, sagte sie am Mittwoch vor Gericht.

Die Misshandlung der Obdachlosen bleibt für die Frau nunmehr ohne Folgen. Den wegen psychisch bedingter Schuldunfähigkeit ausgesprochenen Freispruch hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Die BGH-Richter monierten lediglich die im ersten Prozess nicht ausreichende Prüfung der Zukunftsprognose der Beschuldigten.

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