Prozesse - Frankfurt am Main:Mit Klebefallen auf Mäusejagd: Gastwirt muss zahlen

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für eine Mäusejagd mit verbotenen Klebefallen muss ein Frankfurter Gastwirt eine Geldstrafe wegen Tierquälerei zahlen. Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurde am Mittwoch ein Strafbefehl über 40 Tagessätze gegen den 56-Jährigen rechtskräftig. Über die Höhe der Tagessätze will das Gericht gesondert entscheiden. Der infolge der Corona-Krise nur mäßig verdienende Angeklagte hatte den ursprünglich vom Gericht angenommenen Tagesverdienst von 125 Euro als zu hoch erachtet.

In einem Lagerraum neben der Gaststätte in Frankfurt-Sachsenhausen waren Mitte vergangenen Jahres zwei tote Mäuse gefunden worden, die einen längeren Todeskampf auf den ausgelegten Klebefallen hinter sich hatten und am Ende nach mehreren Tagen verdurstet waren. Der Vorfall zog das Strafverfahren und die Verurteilung nach sich, weil die im Handel angebotenen Klebefallen lediglich zum Einsatz gegen Insekten, nicht aber gegen Wirbeltiere vorgesehen seien, so die Staatsanwaltschaft. Die Hersteller hätten die Packungen auch mit entsprechenden Hinweisen versehen. Vor diesem Hintergrund beschränkte der Wirt seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze.

© dpa-infocom, dpa:210413-99-190253/3

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