Prozesse - Frankfurt am Main:Lebenslange Haft im Mordprozess um "Tote vom Niddapark"

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Die Außenfassade des Land- und Amtsgerichtes Frankfurt. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Mordprozess um die "Tote vom Niddapark" hat das Frankfurter Landgericht den 52 Jahre alten Angeklagten zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer ging am Montag von heimtückischem Mord aus. Darüber hinaus habe sich der Gastronom durch den Mord an seiner 29-Jährigen Geschäftspartnerin zumindest vorübergehend erheblicher finanzieller Forderungen entledigen wollen, hieß es im Urteil.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Deutsche die Frau im Mai 2018 im Niddapark mit 21 Messerstichen getötet. Die Leiche war später von Spaziergängern gefunden worden. Das Interesse an dem Prozess, der fast ein halbes Jahr dauerte, war groß. Und auch am letzten Tag war der Zuschauerbereich trotz der Coronakrise nahezu voll besetzt. Mit Atemschutzmasken ausgestattete Wachtmeister hatten die zahlreichen Besucher bereits am frühen Vormittag vor dem Gerichtsgebäude kontrolliert.

In der gut zweieinhalbstündigen Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter Volker Kaiser-Klan mit der vom Angeklagten abgegebenen Einlassung hart ins Gericht: Der Geschäftsmann sei in dem seit einem guten halben Jahr laufenden Prozess "das wichtigste Beweismittel gegen sich selbst" gewesen. Der 52-Jährige hatte vor Gericht etwas von einem Dritten erzählt, der sich mit der 29-Jährigen in dem Park verabredet habe. Weil sie schließlich am frühen Morgen der Mordnacht noch nicht zurück in ihrer Wohnung gewesen sei, habe er sich mit dem Motorrad auf den Weg zum Niddapark gemacht - und dort die Leiche im halbhohen Gras einer "Hundewiese" gefunden. Die Polizei habe er nur deshalb nicht alarmiert, weil er Unannehmlichkeiten befürchtet habe.

Seine Blutspuren am Fuß und dem Schuh des Opfers sowie gentechnisch Rückstände in ihren Fingernägeln - laut Urteil typische Hinweise auf Abwehrbewegungen - entkräftete er im Prozess dagegen nur vage. Fremde Spuren seien dagegen weder an der Leiche noch in Tatortnähe festgestellt worden, so das Gericht. "Sie wollten in der Öffentlichkeit das Bild vom großzügigen Liebhaber und erfolgreichen Gastronomen hochhalten. Tatsächlich nahm jedoch die Angst vor dem Verlust des bunten Lebens langsam überhand", beschrieb Kaiser-Klan die von "Hybris und Narzissmus" geprägte Entwicklung des Angeklagten vor der Tat.

Für seine Täterschaft sprachen laut Urteil aber auch zahlreiche Kleinigkeiten, etwa, dass der Motorradhelm am Lenker des in einer Einfahrt geparkten Harley befestigt worden sei und der Angeklagte - entgegen seiner Gewohnheit - am Abend gleich zwei Mal den Wetterbericht für Frankfurt im Internet abgerufen habe. Von einem plötzlichen, überstürzten Aufbruch in den Park können deshalb nicht gesprochen werden. Auffällig sei auch gewesen, dass der Geschäftsmann bei der angeblichen Suche nach Ungereimtheiten in einem dunklen Park kein Mobiltelefon mitgenommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und verschiedener anderer Delikte beantragt. Die darüber hinaus geforderte besondere Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung von Mordverurteilten nach 15 Jahren ausschließt, sah die Schwurgerichtskammer jedoch aus rechtlichen Gründen nicht. Allerdings muss der Verurteilte einen Wertersatz von 20000 Euro leisten. Es wird damit gerechnet, dass die Verteidigung, die einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatte, Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird.

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