Prozesse - Frankfurt am Main:Anklage fordert in Prozess um Knochenreste lebenslange Haft

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um die Tötung einer Frau, deren Leichenreste im Müll gefunden wurden, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt lebenslange Haft für den Ehemann des Opfers beantragt. Der Anklagevertreter ging in seinem Schlussvortrag am Donnerstag vor dem Landgericht davon aus, dass der wegen Mordes angeklagte 38-Jährige mit der Tat in den Besitz der Eigentumswohnung seiner Frau kommen wollte. Seiner neuen Freundin habe er den baldigen Einzug versprochen und damit ein "Lügengebäude präsentiert, mit dem er sich selbst unter Zugzwang setzte", sagte der Staatsanwalt.

Er ging vom Mordmerkmal der Habgier aus, wollte aber nicht die besonderere Schwere der Schuld festgestellt wissen. Dafür fehle ein zweites Mordmerkmal. Die genauen Umstände der Tötung seien nach wie vor unklar, sagte der Anklagevertreter. Der Rechtsanwalt der als Nebenkläger vor Gericht vertretenen Verwandten des Opfers beantragte ebenfalls lebenslange Haft.

Der Verteidiger des 38-Jährigen stellte keinen konkreten Strafantrag. Der Rechtsanwalt äußerte lediglich Zweifel am Mordmerkmal der Habgier, weil der Angeklagte nur vorübergehend in der Wohnung habe wohnen wollen. Es sei ihm nicht um das Eigentum gegangen.

Der Angeklagte hatte das 43 Jahre alte Opfer im Oktober 2019 als vermisst gemeldet. Die Polizei suchte zunächst erfolglos in Wäldern, an Bahngleisen, im Fluss. Die Information, dass der Angeklagte an seiner Arbeitsstelle persönlich die Leerung des Müllcontainers veranlasst habe, brachte die Ermittler dann auf eine neue Spur. Schließlich wurden in einer großangelegten Aktion Knochenreste auf einer Mülldeponie gefunden.

In dem seit Februar laufenden Prozess hatte der Angeklagte zu dem Vorwurf geschwiegen. Bei der Polizei hatte er stets beteuert, nichts mit dem Verschwinden seiner Frau zu tun zu haben. Er verwickelte sich jedoch in Widersprüche, die später zu seiner Festnahme und der großen Suchaktion der Polizei führten, bei der auf der Deponie 22 000 Tonnen Schlacke durchsucht wurden. Die Schwurgerichtskammer will an diesem Freitag (16. April, ab 12.00 Uhr) das Urteil verkünden.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-204746/7

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