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Prozesse - Frankfurt am Main:Geschützte Schmetterlinge bei Tauschbörse: Gericht

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er auf einer Tauschbörse für Insekten vier streng geschützte Schmetterlinge zum Kauf angeboten haben soll, muss sich heute ein 68 Jahre alter Händler und Kaufmann vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Anklage zufolge besaß der Insektenhändler weder die nötigen Papiere noch Einfuhrgenehmigungen für die vier äußerst seltenen Falterarten. Ihm wird deshalb ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz zur Last gelegt. Das Gericht will den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er auf einer Tauschbörse für Insekten vier streng geschützte Schmetterlinge zum Kauf angeboten haben soll, muss sich heute ein 68 Jahre alter Händler und Kaufmann vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. Der Anklage zufolge besaß der Insektenhändler weder die nötigen Papiere noch Einfuhrgenehmigungen für die vier äußerst seltenen Falterarten. Ihm wird deshalb ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz zur Last gelegt. Das Gericht will den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen.

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