Prozesse - Frankfurt am Main:Gericht: Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt (Aktenzeichen 33 C 1093/17 (52)).

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt (Aktenzeichen 33 C 1093/17 (52)).

Einer ihrer Mieter hatte sich geweigert, einen Techniker in seine Wohnung zu lassen. Ohne einen erneuten Anlauf zu starten, zog die Gesellschaft vor Gericht, wo sie nun einen Erfolg erzielte.

Dem Urteil zufolge gehört die Duldung derartiger Überprüfungen zu den "Nebenpflichten aus dem Mietvertrag". Als zumutbaren Zeitraum setzte das Gericht die Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr fest. Darüber hinaus müsse dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang angekündigt werden. Weigere sich der Mieter weiter, riskiere er ein Ordnungsgeld und bei Nichtzahlung auch Ordnungshaft, heißt es in der Entscheidung.

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