Prozesse - Frankfurt am Main:Bewährungsstrafe nach Messerattacke vor Kino in Offenbach

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einem Offenbacher Kino ist ein 20-Jähriger zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt ging am Mittwoch von gefährlicher Körperverletzung aus, weil der Angreifer nicht gezielt in den Hals seines Opfers gestochen habe. Ein gleichalteriger zweiter Angeklagter wurde freigesprochen. Die ihm zur Last gelegten Tritte seien nicht nachzuweisen gewesen, hieß es im Urteil.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke vor einem Offenbacher Kino ist ein 20-Jähriger zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt ging am Mittwoch von gefährlicher Körperverletzung aus, weil der Angreifer nicht gezielt in den Hals seines Opfers gestochen habe. Ein gleichalteriger zweiter Angeklagter wurde freigesprochen. Die ihm zur Last gelegten Tritte seien nicht nachzuweisen gewesen, hieß es im Urteil.

Zwischen zwei Jugendgruppen aus dem Taunus und aus Offenbach war es im November vergangenen Jahres zum Streit und zu einer Rauferei gekommen. Plötzlich zog der Verurteilte das Messer und fuchtelte damit in der Luft herum. Dabei traf er ein Opfer an der Halsschlagader und ein zweites an der Lunge. Der am Hals verletzte Mann konnte nur deshalb gerettet werden, weil Beamte eines gegenüber liegenden Polizeireviers eingriffen und die blutende Wunde zuhielten. "Mehr Glück als Verstand", hieß es dazu in der Urteilsbegründung.

In dem seit Ende Oktober laufenden Prozess hatte der Messerstecher die Tat eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. Weil er darüber hinaus eine Ausbildungsstelle hat und noch im Elternhaus wohnt, erhielt er die milde Bewährungsstrafe. Trotz des zum Gerichtsbezirks Darmstadt gehörenden Tatorts war in Frankfurt verhandelt worden, weil die Angeklagten im Gerichtsbezirk wohnen. 

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