Prozesse - Frankfurt am Main:Bankkonto für Anlagebetrüger eröffnet: Bewährungsstrafen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Obwohl sie nur kleine Fische waren, hat das Amtsgericht Frankfurt zwei Männer wegen Geldwäsche verurteilt. Sie hatten sich 2016 und 2017 in den Dienst einer von Afrika aus agierenden Bande von Anlagebetrügern gestellt. In ihrem Auftrag hatten sie ein Konto eröffnet und von dort rund 93 000 Euro weitergeleitet. Dafür erhielten sie Provisionen in Höhe von 2400 und 3400 Euro.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Obwohl sie nur kleine Fische waren, hat das Amtsgericht Frankfurt zwei Männer wegen Geldwäsche verurteilt. Sie hatten sich 2016 und 2017 in den Dienst einer von Afrika aus agierenden Bande von Anlagebetrügern gestellt. In ihrem Auftrag hatten sie ein Konto eröffnet und von dort rund 93 000 Euro weitergeleitet. Dafür erhielten sie Provisionen in Höhe von 2400 und 3400 Euro.

Am Donnerstag wurden die 33 und 55 Jahre alte Männer zu acht Monaten beziehungsweise einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht erließ auch sogenannte Einziehungsverfügungen: Der jüngere Angeklagte muss 96 000 Euro und der ältere 22 400 Euro zurückzuzahlen. Weitere Bewährungsauflagen verhängte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 7360 Js 210488/18)

Das Verfahren gegen einen 52 Jahre alten dritten Angeklagten wurde abgetrennt. Im Gegensatz zu den beiden Verurteilten war der 52-Jährige nicht geständig. Der Prozess gegen ihn muss neu aufgerollt werden muss.

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