Prozesse - Frankfurt am Main:Amtsgericht: Rennbahn muss bis 21. September geräumt sein

Frankfurt (dpa/lhe) - Das Gelände der Frankfurter Rennbahn muss bis spätestens 21. September geräumt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Montag festgelegt. Nach einer Mitteilung des Gerichts hat die zuständige Gerichtsvollzieherin dem Frankfurter Renn-Klub am vergangenen Freitag die nötigen Unterlagen zugestellt. Sollte der Renn-Klub das Gelände nicht bis zum 21. September geräumt haben, werde es zur Zwangsräumung kommen, hieß es weiter.

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Frankfurt (dpa/lhe) - Das Gelände der Frankfurter Rennbahn muss bis spätestens 21. September geräumt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Montag festgelegt. Nach einer Mitteilung des Gerichts hat die zuständige Gerichtsvollzieherin dem Frankfurter Renn-Klub am vergangenen Freitag die nötigen Unterlagen zugestellt. Sollte der Renn-Klub das Gelände nicht bis zum 21. September geräumt haben, werde es zur Zwangsräumung kommen, hieß es weiter.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Juli die Berufung des Renn-Klubs gegen die Räumungsklage der Stadt abgelehnt. Der Renn-Klub hat bei Bundesgerichtshof bereits Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.

Vorangegangen war ein langer Justizstreit, zu dem mittlerweile mehrere Verfahren geführt werden. Die Stadt wollte das Rennbahngelände bereits im vergangenen Jahr dem Deutschen Fußballbund (DFB) übergeben, der dort den Bau einer Leistungsakademie plant.

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