Prozesse - Frankenthal:BASF-Prozess: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Frankenthal (dpa/lrs) - Im Prozess um die Gasexplosion auf dem Gelände des Chemieunternehmens BASF hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Zehe am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Frankenthaler Landgericht. Das Unglück sei auf Augenblicksversagen des Angeklagten zurückzuführen. Bei der Explosion im Oktober 2016 kamen fünf Menschen ums Leben, 44 wurden verletzt. 

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Frankenthal (dpa/lrs) - Im Prozess um die Gasexplosion auf dem Gelände des Chemieunternehmens BASF hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Zehe am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Frankenthaler Landgericht. Das Unglück sei auf Augenblicksversagen des Angeklagten zurückzuführen. Bei der Explosion im Oktober 2016 kamen fünf Menschen ums Leben, 44 wurden verletzt. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 63 Jahre alten Mann vor, bei Schweißarbeiten eine falsche Leitung angeschnitten zu haben. Das habe das Unglück auf dem Werksareal in Ludwigshafen verursacht. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Nach dem Schnitt sei das Unglück nicht mehr zu verhindern gewesen, sagte Zehe. Das Feuer habe innerhalb weniger Minuten eine weitere Gasleitung zerbersten lassen. Danach habe es mehrere Explosionen gegeben. Vier Mitarbeiter der Werkfeuerwehr und ein Matrose eines Tankmotorschiff wurden dabei getötet oder so schwer verletzt, dass sie später in Kliniken starben. "Was in dieser kurzen Zeitspanne passiert ist, ist tragisch, erschreckend und traurig", sagte der Oberstaatsanwalt. 

Wieso der Angeklagte die falsche Rohrleitung anschnitt, konnte laut Zehe nicht aufgeklärt werden. An einem früheren Prozesstag konnte auch der 63-Jährige die Frage nach dem genauen Hergang nicht beantworten. An den Unfall habe er keine Erinnerung - nicht einmal daran, dass er selbst in Flammen gestanden habe, sagte der Mann damals. Der Angeklagte erlitt bei dem Unglück Verbrennungen zweiten und dritten Grades.

Verteidiger Carsten Tews plädierte auf Freispruch. Das Unglück sei nur durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und eine unzureichend Rohrisolierung möglich gewesen, sagte Tews. Der 63-Jährige habe daher nicht schuldhaft gehandelt. Im Fall einer Verurteilung forderte er die Kammer auf, eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten nicht zu überschreiten. Der Strafrahmen reicht laut Gericht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Die Nebenklagevertreter plädierten auf eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. "Alles was darunter liegt, kann den Opfern und der Öffentlichkeit nicht zugemutet werden", sagte Alexander Klein. Der Anwalt vertritt die Eltern eines getöteten Feuerwehrmanns. Die Forderung der Staatsanwaltschaft halte er für unangemessen niedrig und aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. Auch Klein geht vom einem Mitverschulden von BASF aus.

BASF hatte bereits vor Beginn des Verfahrens am 5. Februar betont, dass das Unternehmen aus dem Unglück Konsequenzen für den Betrieb in Ludwigshafen gezogen hat. So sollen etwa Rohrleitungen besser markiert werden, um das Verwechslungsrisiko bei Arbeiten weiter zu senken. Bei dem Unfall war dem Gericht zufolge ein Schaden von zwei bis drei Millionen Euro an unmittelbaren und mindestens 500 Millionen Euro an mittelbaren Folgen entstanden - etwa durch Produktionsausfall.

Der Prozess gegen den Mann aus Bosnien-Herzegowina läuft seit dem 5. Februar. An den bislang 27 Verhandlungstagen wurden neben etlichen Zeugen auch zehn Sachverständige gehört. Sie beantworteten etwa Fragen zur Brandursache, zum technischen Zustand der Anlage, zu chemischen Fragestellungen oder zum Sicherheitsmanagement. Ein Urteil könnte am 27. August fallen.

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