Prozesse - Flensburg:Urteil im Prozess um tödliche Messerstiche im neuen Jahr

Flensburg (dpa/lno) - Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf eine 17-Jährige in Flensburg gibt es in diesem Jahr kein Urteil mehr. Der für Donnerstag geplante Termin werde aufgehoben, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Landgericht Flensburg. Voraussichtlich in der zweiten Januarwoche werde weiterverhandelt. Der Verteidiger des angeklagten Afghanen hatte zuvor weitere Anträge unter anderem auf Befragung der Mutter des Angeklagten zu dessen Alter gestellt, über die am Mittwoch nicht mehr entschieden wurde.

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Flensburg (dpa/lno) - Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf eine 17-Jährige in Flensburg gibt es in diesem Jahr kein Urteil mehr. Der für Donnerstag geplante Termin werde aufgehoben, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Landgericht Flensburg. Voraussichtlich in der zweiten Januarwoche werde weiterverhandelt. Der Verteidiger des angeklagten Afghanen hatte zuvor weitere Anträge unter anderem auf Befragung der Mutter des Angeklagten zu dessen Alter gestellt, über die am Mittwoch nicht mehr entschieden wurde.

Das Alter des Angeklagten zur Tatzeit war zunächst mit 18 Jahren angegeben worden. Doch daran gab es während der Ermittlungen immer mehr Zweifel, Gutachten kamen zu dem Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alt gewesen sein muss. Das Alter ist entscheidend für die Frage, ob im Fall einer Verurteilung Jugendstrafrecht angewendet werden kann oder nicht. Der Verteidiger des jungen Asylbewerbers aus Afghanistan zweifelt an der Aussagekraft der Gutachten.

Nach der Mittagspause konnte der Prozess nicht fortgesetzt werden. Wegen einer Bombendrohung gegen das Landgericht wurde das Gebäude am späten Mittag geräumt. Innerhalb von drei Tagen ist damit bereits zum vierten Mal eine Bombendrohung an einem der vier Landgerichte in Schleswig-Holstein eingegangen. Am Montag war das Gericht in Itzehoe betroffen, am Dienstag gingen Drohungen gegen die Gerichte in Kiel und Lübeck ein. Die Polizei prüft, ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt.

Eine psychiatrische Sachverständige konnte ihr Gutachten wegen der Räumung des Gerichtsgebäudes am Mittwoch nicht zu Ende vorstellen. Vor der Mittagspause hatte sie bereits geschildert, wie schwierig ihr Gespräch mit dem Angeklagten war. Zu Anfang habe er ihr vorgeworfen, mit Staatsanwaltschaft und Gericht "unter einer Decke zu stecken". Erst nach einer langen Belehrung, dass sie zur Neutralität verpflichtet und unabhängig sei, habe er sich beruhigt. Dennoch gestaltete sich die Exploration sehr schwierig, wie die Sachverständige betonte. Bei jeder Frage habe es Diskussionen darüber gegeben, wozu diese gut sei. Selbst die Frage, aus welchem Land er komme, habe der Angeklagte nicht einfach beantworten wollen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine deutsche Freundin aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Er sei eifersüchtig gewesen, weil die 17-jährige Mireille eine andere Beziehung eingegangen sei. 14 Mal soll er mit einem Küchenmesser zugestochen haben. Mireille verblutete innerlich, so das Obduktionsergebnis. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

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