Prozesse - Flensburg:Flensburger Cannabis-Prozess: Strafen und ein Freispruch

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Mehrere Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Flensburg/Schleswig (dpa/lno) - Der Flensburger Cannabis-Prozess ist am Dienstag nach mehr als zwei Jahren Verhandlung zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte drei der zehn Angeklagten zu Haftstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten, vier Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren wegen des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Sechs Angeklagte erhielten Strafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren ausgesetzt auf Bewährung.

Fünf Angeklagte haben Plantagen betrieben - etwa in einer Garage oder dem Dachboden - und insgesamt Hunderte Kilogramm Cannabis geerntet. Dafür habe es neben dem umfassenden Geständnis eines der Angeklagten auch Beweise gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. So sei die Plantage eines Angeklagten in "voller Blüte stehend" aufgefunden worden. Auch bei anderen Angeklagten wurden Plantagen entdeckt. Selbst wenn jeder seine eigene Plantage hatte, geht die Kammer von einer bandenmäßigen Organisation aus. Andere Angeklagte haben das Cannabis nach Ansicht der Kammer veräußert - ohne bandenmäßige Struktur. Ein Angeklagte wurde wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu sechs Monaten Haft ausgesetzt auf Bewährung verurteilt.

Einer der beiden Hauptangeklagten wurde zudem freigesprochen. Einen Freispruch hatten in diesem Fall auch Staatsanwaltschaft und Verteidiger beantragt. Dem Mann war nach der Anklage die Rolle des Finanziers angelastet worden. Die ihm angelasteten Taten konnten ihm im Rahmen der Beweisaufnahme jedoch nicht nachgewiesen werden.

Das Urteil gegen den anderen Hauptangeklagten, der den Aufbau der Plantagen in technischer Hinsicht betreut und die Plantagenbetreiber in die Aufzucht und Aberntung der Pflanzen eingewiesen haben soll, wurde an diesem Dienstag nicht gefällt. Das Verfahren gegen ihn wurde Anfang Dezember wegen einer Erkrankung abgetrennt, um die Hauptverhandlung zum Abschluss bringen zu können. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Fall eine Strafe von elf Jahren gefordert. Auch die Verteidigung hatte ihren Schlussvortrag bereits gehalten und plädierte auf Einstellung des Verfahrens beziehungsweise eine Haftstrafe von maximal drei Jahren und elf Monaten.

Der Prozess verlief von Anfang an eher zäh: Ein erster Anlauf endete im September 2018 nach wenigen Verhandlungstagen - die Hauptverhandlung musste neu aufgerollt werden, weil ein Verteidiger sein Mandat niedergelegt hatte. Ende Oktober des selben Jahres begann die Neuauflage des Prozesses. Erneut wurden zu Beginn Anträge auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, diesmal jedoch wurde der Prozess weitergeführt. Wegen der vielen Prozessbeteiligten verhandelt das Landgericht Flensburg in den größeren Räumlichkeiten des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig.

Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung auch noch einmal die lange Dauer des Verfahrens, die auch strafmildernd gewirkt hat. Diese resultierte unter anderem aus dem Gesundheitszustand zweier Angeklagter, weswegen nur halbtags verhandelt werden konnte und der Belastungssituation der Kammer. Zudem habe es Probleme mit dem Ermittlungsverfahren gegeben. So durften demnach einige Aussagen aus den Ermittlungsverfahren nicht verwertet werden, Akten waren unvollständig. "Hier ist einiges schiefgegangen", sagte der Vorsitzende Richter. Aber man habe darauf reagieren können.

Ursprünglich waren 13 Männer angeklagt. Die Verfahren gegen zwei der Männer, denen die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen wurde, wurde relativ zu Beginn der Hauptverhandlung abgetrennt. Das Verfahren gegen diese beiden Männer ist bislang nicht weiter betrieben worden, da andere Verfahren, insbesondere Haftsachen, vorrangig zu verhandeln gewesen waren, wie ein Gerichtssprecher im Vorfeld der Urteilsverkündung sagte.

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