Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer grundsätzlich an Privilegien für Firmenerben festhalten. Das Gericht habe "lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Das Ausmaß der Steuerbefreiung für Firmenerben sei nicht mit dem Grundrecht der Belastungsgleichheit zu vereinbaren, urteilte das Gericht.
Prozesse:Finanzministerium will Firmenerben weiter begünstigen
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer grundsätzlich an Privilegien für Firmenerben festhalten. Das Gericht habe "lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Das Ausmaß der Steuerbefreiung für Firmenerben sei nicht mit dem Grundrecht der Belastungsgleichheit zu vereinbaren, urteilte das Gericht.
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