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Prozesse - Essen:Keine Zusatzleistungen für Abi-Ball für Hartz-4-Familien

Essen (dpa/lnw) - Kinder von Hartz-4-Empfängern haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren Abiball. Eine entsprechende Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) bestätigt (Az. L 6 AS 1953/18 NZB). Das Gericht ließ die Berufung von zwei Schwestern gegen das Urteil der ersten Instanz nicht zu. Es sei "unzweifelhaft", dass die Ausgaben für die Teilnahme an der Abschlussfeier keinen Anspruch auf einen Zuschuss begründeten, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Essen (dpa/lnw) - Kinder von Hartz-4-Empfängern haben keinen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren Abiball. Eine entsprechende Entscheidung des Düsseldorfer Sozialgerichts hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) bestätigt (Az. L 6 AS 1953/18 NZB). Das Gericht ließ die Berufung von zwei Schwestern gegen das Urteil der ersten Instanz nicht zu. Es sei "unzweifelhaft", dass die Ausgaben für die Teilnahme an der Abschlussfeier keinen Anspruch auf einen Zuschuss begründeten, teilte das Gericht am Freitag mit.

Zwei Abiturientinnen, die mit ihrer Mutter in einer Hartz-4-Bedarfsgemeinschaft leben, hatten vom Jobcenter jeweils gut 200 Euro zusätzlich für die Anmietung des Lokals sowie Eintritt und Kleidung gefordert. Es handele sich um einen unabweisbaren Mehrbedarf. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen zogen die beiden Schwestern vor Gericht und klagten - ohne Erfolg.

Bei dem Abiball habe es sich nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt, deren – wenn auch wünschenswerter – Besuch verpflichtend gewesen sei, beschied das Landessozialgericht die Klägerinnen. Es sei auch nicht zu erkennen gewesen, dass die Schwestern sämtliche anderen Finanzierungsmöglichkeiten, etwa die Unterstützung durch den Förderverein, ausgeschöpft hätten. Auch der Verweis auf mögliche Grundrechtsverstöße verfing bei den LSG-Richtern nicht.

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