Prozesse - Erfurt:Ein Anwalt als Drogenkurier? Jurist freigesprochen

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Das Amtsgericht Erfurt hat einen Thüringer Rechtsanwalt vom Vorwurf freigesprochen, Drogen für einen seiner Mandanten entgegengenommen zu haben. Die Zeugen in dem Verfahren - mehrere Polizisten - hätten vor Gericht nur lückenhafte Angaben zu diesem Vorwurf gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter am Montag in Erfurt bei der Urteilsverkündung.

Es sei zwar möglicherweise "nicht besonders pfiffig" von dem Anwalt gewesen, im September 2020 zur Wohnung seines Mandanten zu fahren, als die Polizei dort nach Drogen suchte. Doch könne er als Gericht dem Anwalt nicht vorschreiben, wie er seine Mandanten zu betreuen habe. Für den Tatvorwurf jedenfalls gebe es keine ausreichenden Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für den Anwalt gefordert. Er habe versucht, Straftaten zu verdunkeln, hieß es. Der Jurist hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Anwalt vorgeworfen, er habe vor etwa einem Jahr versucht, im Auftrag eines seiner Mandanten etwa 600 Gramm Marihuana aus der Wohnung von dessen Lebensgefährtin abzuholen. Der Mandant habe den Anwalt nach einer Gerichtsverhandlung entsprechend beauftragt, nachdem der Mandant noch in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts festgenommen worden war, sagte die Staatsanwältin während der Verlesung der Anklage.

Ein Polizist will gehört haben, wie der Mandant den Anwalt zur Abholung der Drogen aufgefordert haben soll. Damit habe sich der Anwalt der versuchten Strafvereitlung schuldig gemacht, sagte die Staatsanwältin. In ihrem Plädoyer sprach sie dann mehrfach von Indizien und Schlussfolgerung, die die Schuld des Anwalts belegten.

Der Verteidiger des Juristen dagegen verwies in seinem Plädoyer mehrfach darauf, dass die Aussagen von Polizisten vor Gericht nicht zu deren Angaben in den Akten passten. Zudem hätten sich die Polizisten an mutmaßliche Gespräche nicht erinnern können oder davon nur durch Dritte erfahren haben wollen. Tatsächlich gebe es nichts Belastendes gegen den Anwalt. "Aus diesem Grund kann man eigentlich nur freisprechen", sagte der Verteidiger.

Immer wieder war während des Prozesses diskutiert worden, ob es dieses Verfahren überhaupt hätte geben dürfen. Ausgangspunkt dafür waren die Angaben eines Polizisten, der einen Gesprächsfetzen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten nach dessen Verhaftung gehört haben will. Der Verteidiger des Anwaltes sagte, Polizei und Staatsanwaltschaft dürften aufgrund solcher Aussagen überhaupt nicht aktiv werden - egal, was dabei gesprochen werde. Es handele sich bei solchen Gesprächen um vertrauliche Mandantengespräche, die streng geschützt seien. Die Staatsanwältin erklärte, einen derartigen Schutz habe es in diesem Einzelfall nicht gegeben.

© dpa-infocom, dpa:210607-99-893667/3

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