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Prozesse:Energieversorger dürfen laut BGH bei Rückstand Strom abstellen

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück.

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Karlsruhe (dpa) - Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück.

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