ProzesseEnergieversorger dürfen laut BGH bei Rückstand Strom abstellen

Karlsruhe (dpa) - Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Karlsruhe (dpa) - Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück.

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