Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politiker Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne, erklärte Das Gericht.
Prozesse:Eil +++ Karlsruhe: Beobachtung von Linke-Politiker verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politiker Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Karlsruhe auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne, erklärte Das Gericht.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema