Prozesse - Düsseldorf:Schwestern wegen illegaler Haartransplantationen verurteilt

Deutschland
Die beiden angeklagten Schwestern stehen im Gerichtssaal. Foto: Frank Christiansen/dpa (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa) - In einer illegalen Klinik sind in Düsseldorf Haartransplantationen durch unqualifiziertes Personal vorgenommen worden. Erst als ein Patient kollabierte und mit dem Notarzt auch die Polizei erschien, fand das Treiben ein Ende. Am Montag wurden zwei 29 und 36 Jahre alte Schwestern vom Düsseldorfer Amtsgericht zu je einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz schuldig.

Die Schwestern hatten als angebliche Ärztin und Assistentin die Operationen vorgenommen, obwohl ihnen die Qualifikation dazu fehlte. Auf der Anklagebank schwiegen die türkischen Schwestern und lauschten ihren Dolmetschern.

Als Opfer sagte ein 30-jähriger Doktorand aus Trier aus: Sein Friseur in Trier habe ihm die Klinik empfohlen. Er habe sich dann deren Webseite angeschaut: "Der Preis ist normalerweise viel teurer, das muss ich zugeben. Aber eine illegale Klinik mitten in Düsseldorf? Das konnte ich mir nicht vorstellen. Wir sind doch in Deutschland."

Schließlich sei er an einem Freitag im vergangenen April zur Behandlung nach Düsseldorf gereist. Einige Dinge seien ihm aufgefallen, denen er erst im Nachhinein größere Bedeutung geschenkt habe: An der angegebenen Adresse habe er kein Klinikschild gefunden und anrufen müssen. Daraufhin sei er vor dem Haus abgeholt und hineingebracht worden. Die angebliche Ärztin habe im Vorgespräch auf Englisch gesagt, dass sie aus Istanbul komme. Auf seine Frage, wo sie denn in Istanbul studiert habe, habe er keine Antwort erhalten. Ein Aufklärungsgespräch über Risiken habe es auch nicht gegeben.

Schließlich habe die Operation begonnen: "Das hat fünf bis sechs Stunden gedauert. Die letzten zwei Stunden waren pure Folter. Die Schmerzen waren extrem." Er sei schließlich bewusstlos geworden. "Mit einer Infusion im Arm bin ich wieder aufgewacht", berichtete er. Er habe starke Kopfschmerzen und schlimmste Magenschmerzen gehabt und sich ständig Erbrechen müssen. Als er am nächsten Tag erneut in die Klinik musste, sei er dort wieder bewusstlos geworden. Sein Freund, der ihn begleitet habe, habe schließlich den Notarzt gerufen.

Ein 54-jähriger Kaufmann aus Essen berichtete, sein Unternehmen habe mehrere Räume an die Klinik untervermietet. "Das lief über Istanbul. Es gab leider keinen schriftlichen Mietvertrag. Wegen Corona konnten die nicht hierher kommen." Die Räume dürften gar nicht als Arztpraxis oder Klinik genutzt werden: "Dort sollten nur die Vorgespräche stattfinden. Die Kunden sollten dann zur Operation in die Klinik in die Türkei geschickt werden."

Was in den Räumen tatsächlich vorgegangen sei, davon habe er nichts mitbekommen. "Die hatten einen separaten Eingang." Eines Tages sei er aber wegen eines Notfalls gerufen worden: "Da lag ein Mann bewusstlos. Ich habe gesagt, die sollen sofort Polizei und Notarzt anrufen."

Die Anklage hatte drei Geschädigte aufgeführt. Über die Risiken des 1000 bis 2000 Euro teuren Eingriffs soll keiner von ihnen aufgeklärt worden sein. Ein Vertreter der Klinik hatte vor dem Eingriff beteuert, die Operationen würden von ärztlichem Fachpersonal ausgeführt. Oberstaatsanwalt Uwe Kessel und die Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220912-99-731067/5

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