Prozesse - Düsseldorf:Maskenverweigerer wegen Angriffs vor Gericht

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa) - Ein Maskenverweigerer muss sich wegen eines Angriffs auf eine Bankangestellte in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Dem 50-Jährigen wird Körperverletzung vorgeworfen.

Ein Urteil gab es am Freitag wider Erwarten nicht: Ein Sachverständiger soll zunächst den Geisteszustand des Angeklagten im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit untersuchen. Außerdem konnten die Bilder einer Überwachungskamera von der mutmaßlichen Tat aus technischen Gründen nicht gezeigt werden.

Der Prozess begann mit deutlicher Verzögerung, weil der Angeklagte sich beim Betreten des Gerichtsgebäudes hartnäckig geweigert hatte, eine Maske zu tragen. "Ich habe ein ärztliches Gutachten, dass ich die nicht vertrage", behauptete er.

Schließlich zog er doch eine Maske aus seinem Rucksack und trug diese während der Gerichtsverhandlung. Laut Anklage war er am 25. Juli 2020 in Düsseldorf ohne Maske an einen Geldautomaten seiner Bankfiliale gegangen. Zunächst hatten ein Wachmann und dann eine Angestellte den langjährigen Kunden erfolglos aufgefordert, eine Maske aufzusetzen.

"Die ist mir zu ungesund", soll er geantwortet haben. Daraufhin hatte sich die Filialleiterin eingeschaltet und den Vorgang des Geldabhebens mit einem Druck auf die Abbruch-Taste unterbrochen. Als Reaktion habe ihr der Maskenverweigerer "auf die Hand geschlagen, mit seinen Fingernägeln mein Handgelenk gepackt und es schmerzhaft verdreht", schilderte die Frau als Zeugin.

Nach dem Vorfall habe die Bank dem Mann das Konto gekündigt, berichtete sie. Da der Betroffene den bereits verhängten Strafbefehl in Höhe von 750 Euro nicht zahlen wollte und Einspruch einlegte, muss der Fall öffentlich verhandelt werden. Ein weiterer Prozesstermin steht noch nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:210924-99-346284/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: