Prozesse - Düsseldorf:Kündigung eines Bergmanns auf Prosper-Haniel unwirksam

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Sand statt Steinkohle lagert vor dem Förderturm der Zeche Prosper-Haniel. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Kündigung eines Bergmanns der stillgelegten Zeche Prosper-Haniel durch das Bergbauunternehmen RAG ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Der Grund dafür: Das Unternehmen habe die Verhandlungen über den Interessenausgleich bei der Stilllegung des Bergwerks und die damit verbundenen Entlassungen mit dem örtlichen Betriebsrat statt mit dem eigentlich zuständigen Gesamtbetriebsrat geführt, erklärten die Richter. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

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