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Prozesse - Düsseldorf:Haltung von Hummern bleibt in Düsseldorf erlaubt

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Haltung lebender Hummer bleibt in Düsseldorf erlaubt. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und einen Verbotsantrag von Tierrechtlern am Freitag abgewiesen (Az.: 23 K 8014/17). Geklagt hatte der Verein Animal Rights Watch.

Das Verfahren richtete sich gegen die Haltung von Hummern zum Verzehr - etwa durch Händler von Meerestieren oder Gastronomen. Bei der Haltung lebender Hummer werde der Tierschutz verletzt, hatte die Organisation argumentiert. So seien die Wasserbecken zu klein und die Fesselung der Hummerscheren sei ein Verstoß gegen den Tierschutz.

Verklagt hatten die Tierrechtler aber die Stadt Düsseldorf. Sie müsse die Haltung untersagen und Verstöße ahnden, forderten die Kläger. Dafür bedürfe es aber eines Gesetzes, das die Stadt gar nicht erlassen könne, so die Richter.

Der Klage fehle außerdem schlicht die Rechtsgrundlage, befand das Gericht. Sie sei unzulässig, weil das Verbandsklagerecht Ende 2018 wieder abgeschafft worden sei. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht lehnten die Düsseldorfer Richter genauso ab wie eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.

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