Prozesse - Düsseldorf:Gericht: Wirt bekommt nichts von Versicherung

Corona
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein Neusser Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen seiner Versicherung für Umsatz-Ausfälle wegen der Corona-Krise. Das hat am Dienstag das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage abgewiesen (Az.: 9 O 292/20). Der Grund: Die Versicherung deckt laut Gericht nur Krankheiten ab, die es im Jahr 2000 schon gab.

Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24 000 Euro Verdienstausfall gefordert. Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung decke laut Vertrag nur Folgen aus Krankheiten ab, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.

© dpa-infocom, dpa:210209-99-362493/3

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