Prozesse - Düsseldorf:Gericht hält Richterbesoldung für verfassungswidrig

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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hält die Richterbesoldung in den Jahren 2013 und 2014 in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Das entsprechende Gesetz sei mindestens mangelhaft begründet, teilte das Gericht am Freitag mit und legte es dem Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung vor. Die konkreten Verfahren, in denen mehrere Richter geklagt hatten, würden solange ausgesetzt.

Die Richter machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Für Richter und Staatsanwälte sei damals trotz einer Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst keine Erhöhung ihrer Besoldung vorgesehen gewesen.

Dies habe der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen bereits 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Daraufhin habe der Landtag ein Änderungsgesetz erlassen. Nach der Überzeugung der Richter ist diese Regelung ebenfalls verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei für zahlreiche Beamte, Richter und Staatsanwälte relevant, die gegen ihre Besoldung der Jahre 2013 und 2014 Widersprüche eingelegt haben. Beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen seien weitere Parallelverfahren anhängig (Az.: 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15).

© dpa-infocom, dpa:220429-99-94879/2

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