Prozesse - Düsseldorf:Früherer Angeklagter sagt im Loveparade-Prozess aus

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Loveparade-Strafprozess hat das Landgericht Duisburg am Mittwoch mit der Vernehmung eines früheren Angeklagten als Zeuge begonnen. Am 146. Verhandlungstag des Mammut-Prozesses war der ehemalige Bau- und Planungsdezernent der Stadt Duisburg geladen. Das dem Dezernat zugeordnete Amt für Baurecht und Bauberatung war an den Planungen der Loveparade 2010 beteiligt und hatte die nötige Baugenehmigung erteilt. Bei dem Techno-Festival waren im Juli 2010 in Duisburg in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Loveparade-Strafprozess hat das Landgericht Duisburg am Mittwoch mit der Vernehmung eines früheren Angeklagten als Zeuge begonnen. Am 146. Verhandlungstag des Mammut-Prozesses war der ehemalige Bau- und Planungsdezernent der Stadt Duisburg geladen. Das dem Dezernat zugeordnete Amt für Baurecht und Bauberatung war an den Planungen der Loveparade 2010 beteiligt und hatte die nötige Baugenehmigung erteilt. Bei dem Techno-Festival waren im Juli 2010 in Duisburg in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt worden.

Im Februar war das Verfahren gegen den 72-Jährigen und weitere sechs Angeklagte nach 101 Verhandlungstagen wegen vermutlich geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt worden. Neben dem 72-Jährigen waren fünf weitere städtische Bedienstete und ein Mitarbeiter der Loveparade-Firma Lopavent angeklagt.

Die drei verbliebenen Beschuldigten, Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent, sind unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Planungsfehler vor. Außerdem sollen sie am Unglückstag gravierende Abweichungen von der Planung, etwa an Vereinzelungsanlagen, vorgenommen haben.

Der ehemalige Dezernent ist der erste städtische Mitarbeiter, der als Zeuge aussagt. Für seine Vernehmung sind insgesamt drei Tage angesetzt. Anschließend sollen auch die anderen fünf aussagen, sagte Landgerichtssprecherin Anne Muckelmann. Der Lopavent-Mitarbeiter, dessen Verfahren ebenfalls eingestellt wurde, hatte bereits vor einiger Zeit als Zeuge ausgesagt.

In der Vernehmung am Mittwoch verlas das Gericht zahlreiche Vermerke, E-Mails, Briefe und Protokolle aus der Planungsphase der Loveparade mit Bezug zum Dezernat des früheren Beigeordneten. Er gab anschließend Erläuterungen zu den einzelnen Schriftstücken.

Der 72-Jährige betonte, dass er als Dezernent keine fachliche Aufsicht über die in seinem Dezernat angesiedelte Bauaufsicht gehabt habe. Diese liege bei der Bezirksregierung. Seine Zuständigkeit habe sich lediglich auf Personal und Sachkosten bezogen. Der frühere Dezernent widersprach damit indirekt dem Anklagevorwurf aus dem inzwischen eingestellten Verfahren, das Baugenehmigungsverfahren nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt zu haben.

Das Landgericht Duisburg hatte im April 2016 die Anklage gegen zehn Beschuldigte im Loveparade-Verfahren zunächst nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Nach zahlreichen Beschwerden ließ das OLG Düsseldorf im April 2017 die Anklage doch zu und ordnete die Hauptverhandlung an. Sie begann im Dezember 2017. Beobachter rechnen damit, dass es vor Eintritt der absoluten Verjährung Ende Juli 2020 nicht mehr zu einem Urteil kommt.

Der Baudezernent hatte nach der Einstellung des Verfahrens gegen ihn im Frühjahr Strafanzeige gegen das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Rechtsbeugung gestellt. Vor allem gesellschaftlicher und politischer Druck hätten zu seiner Anklage geführt, hatte er laut einem WDR-Bericht argumentiert. Die Richter hätten sich nicht mit seinen Verteidigungsargumenten befasst. Er sei "vorsätzlich und rechtswidrig Angeklagter im Loveparade-Prozess geworden", hatte die "WAZ" aus dessen Antrag zitiert. Den Richtern hatte er demnach "rechtswidrige Behauptungen" über seine Zuständigkeit für die Bauaufsicht vorgehalten.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf lehnte die Aufnahme von Ermittlungen im März ab. Eine Rechtsbeugung sei nicht ansatzweise zu erkennen gewesen, begründete die Behörde ihre Entscheidung.

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