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Prozesse - Düsseldorf:Fahrten von Sportlern zum Auswärtsspiel sind Arbeitszeit

Düsseldorf (dpa/lnw) - Fahrten von Profisportlern zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus sind einem Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts zufolge Arbeitszeit. Daher bleiben die für die Fahrzeit gezahlten Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei, entschied das Finanzgericht in Düsseldorf (Az. 14 K 1653/17 L), wie es am Donnerstag mitteilte.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Fahrten von Profisportlern zu Auswärtsspielen im Mannschaftsbus sind einem Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts zufolge Arbeitszeit. Daher bleiben die für die Fahrzeit gezahlten Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei, entschied das Finanzgericht in Düsseldorf (Az. 14 K 1653/17 L), wie es am Donnerstag mitteilte.

Ein Verein - Sportart und weitere Details nannte das Gericht mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht - hatte sich mit dem Finanzamt um die Steuerfreiheit der Zuschläge gestritten: Das Finanzamt hatte die Fahrzeiten nicht als Arbeitszeit anerkannt und nachträglich Lohnsteuer auf die Zuschläge eingefordert.

Das sah das Gericht anders: Die Spieler seien zur Fahrt im Mannschaftsbus bei Auswärtsterminen vertraglich verpflichtet, eine individuelle Anreise sei ihnen nicht erlaubt. Damit sei die Fahrt vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ob im Bus noch Videoanalysen oder Taktikbesprechungen stattfänden, sei dabei egal. Das Finanzamt hat gegen die am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung bereits Revision eingelegt.

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