Prozesse - Düsseldorf:Dementen Senior um 100 000 Euro betrogen: Bewährungsstrafe

Deutschland
Auf einem Tisch in einem Gerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter eine Richterrobe. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine ehemalige Krankenschwester ist knapp dem Gefängnis entronnen, obwohl sie einen dementen 80-Jährigen um rund 100 000 Euro betrogen hat. Die zweifache Mutter wurde am Mittwoch im Berufungsverfahren vom Düsseldorfer Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Zuvor hatte sie gestanden, sich das Vertrauen des dementen Seniors erschlichen und es ausgenutzt zu haben. "Ich schäme mich dafür", sagte sie. Mit Hilfe seiner EC-Karte und einer von ihm erteilten Vollmacht habe sie die Konten des pflegebedürftigen Mannes geplündert und so zwischen Ende April und Mitte Juni 2016 über 100 000 Euro ergaunert. "Ich war selbst erstaunt, als ich die Summe hörte."

In erster Instanz hatte das Amtsgericht die 44-Jährige wegen Betruges in 29 Fällen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe damals bestritten.

In der zweiten Instanz milderte das Landgericht die Strafe - obwohl die 44-Jährige seit 2008 schon dreimal wegen Betrugs zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden war. Dem inzwischen 84-jährigen Senior muss die 44-Jährige den angerichteten Schaden in monatlichen Raten zu je 100 Euro zurückzahlen.

Als Motiv für den Betrug hatte die alleinerziehende Mutter Geldsorgen genannt. Der Vater ihrer Tochter habe nie Unterhalt gezahlt. Sie habe damals bei dem Neusser Pflegedienst auf 450-Euro-Basis gearbeitet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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