Prozesse - Düsseldorf:Anwohner klagen gegen Bahn-Hauptstrecke in NRW

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch darüber, ob eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas zu laut ist und illegal gebaut wurde. "Die Situation ist unhaltbar", empörte sich Klägerin und Anwohnerin Elke Wagner. Die Gesundheitsbelastung für die Anwohner der Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg sei exorbitant.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt seit Mittwoch darüber, ob eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Europas zu laut ist und illegal gebaut wurde. "Die Situation ist unhaltbar", empörte sich Klägerin und Anwohnerin Elke Wagner. Die Gesundheitsbelastung für die Anwohner der Strecke zwischen Düsseldorf und Duisburg sei exorbitant.

Dass die 1845 gebaute Bahnstrecke nach heutigen Maßstäben zu laut ist, bestritt in der Verhandlung niemand. Die gemessenen Lärmwerte von 69 Dezibel tagsüber und 63 nachts seien "beachtlich", sagte Richter Andreas Hake. Doch der Gesetzgeber habe Altanlagen von den Grenzwerten ausgenommen. "Da fällt alles hinten rüber, was vor 1974 entstanden ist", sagte Hake und zeigte Verständnis für die Klägerseite. "Dass dies für die betroffenen Anwohner eine unbefriedigende Situation ist, das ist klar".

Kläger-Anwalt Clemens Antweiler hatte argumentiert, die Bahn könne sich bei einem Schwarzbau nicht auf Bestandsschutz berufen. Trotz intensiver Suche seien die seit 1845 notwendigen Genehmigungen nicht aufgetaucht.

Richter Hake führte allerdings aus, dass es auf die Frage, ob die Trasse illegal errichtet wurde, also ein Schwarzbau sei, aus seiner Sicht nicht ankomme.

Die 1845 gebaute Strecke sei zudem ein zentrales Infrastrukturprojekt Preußens gewesen und sogar Kaiser Wilhelm habe die Eisenbahn mit "großem Bahnhof" genutzt. Daher sehe er für die Annahme, es handele sich um einen Schwarzbau, "keine Grundlage". Dass ein Privatunternehmen die Strecke ohne Zustimmung der preußischen Behörden gebaut haben könnte, sei "nicht vorstellbar".

"Die Klage hat also keinen Erfolg, weil Kaiser Wilhelm mit der Bahn gefahren ist", bemerkte Anwalt Clemens Antweiler daraufhin spöttisch. Er hatte bereits zu Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Auch die verschiedenen nachträglichen Ausbaustufen seien nicht genehmigt gewesen, argumentierte Antweiler (Az:16 K 5474/18).

Hunderte Züge vom ICE bis zum Güterzug rattern täglich in kurzer Taktfolge durch Düsseldorf-Angermund. Es ist eine der wichtigsten Bahntrassen Europas und eine der am stärksten befahrenen.

Die Anwohner fühlen sich seit 40 Jahren hingehalten, weil in Aussicht gestellt Lärmschutzwände noch immer nicht gebaut sind und seither der Verkehr auf der Trasse massiv zugenommen habe. Nun stehe auch noch der Ausbau der Strecke auf sechs Spuren für den Rhein-Ruhr-Express an. Die Anrainer machen sich für eine aufwendige Tunnellösung stark.

Das Eisenbahn-Bundesamt steht auf dem Standpunkt, es habe bei einmal genehmigten Strecken keine Befugnis, nachträgliche Anordnungen zum Lärmschutz zu erlassen. Der Rechtsstreit tangiert den Rhein-Ruhr-Express (RRX), eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands. Mit dem milliardenteuren RRX sollen Zehntausende Pendler in NRW schneller und komfortabler vorankommen.

Die 84 Kilometer lange Strecke verbindet Rheinland, Ruhrgebiet und Westfalen. Wenn dort - voraussichtlich ab 2030 - alle 15 Minuten ein Zug fährt, soll der Straßenverkehr spürbar entlastet werden. Vor fünf Jahren hatte dasselbe Gericht schon einmal über eine Anwohnerklage in Sachen Lärmschutz entschieden. Damals ging es um die sogenannte Betuwe-Bahnlinie (Oberhausen-Rotterdam). Die Anwohner verloren.

Kläger-Anwalt Clemens Antweiler will nun beweisen, dass die jüngeren Ausbaustufen der Strecke gegen zur Bauzeit geltendes Recht verstießen. "Das Grundgesetz mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit galt auch schon vor 1974", sagte er. Im Visier haben die Kläger die Zugbeeinflussungsanlage aus den 1990er Jahren. Sie habe erst die dichte Taktfolge und höhere Geschwindigkeiten ermöglicht - und damit mehr Lärm.

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