Prozesse - Düsseldorf:Ansaar scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbericht

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der umstrittene Hilfsverein Ansaar International durfte zu Recht im NRW-Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und eine Klage der Organisation abgewiesen. In mehreren Jahresberichten der NRW-Verfassungsschützer taucht der Verein im Bereich extremistischer Salafismus auf.

Es habe hinreichende Anhaltspunkte gegeben, dass sich der Verein mit der salafistischen Ideologie identifiziere und selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, so das Gericht (Az.: 20 K 13111/17).

Der Verein leistet nach eigener Darstellung in 43 Staaten humanitäre Hilfe. Für seine Spendenkampagnen soll er allerdings ausschließlich damalige salafistische Prediger wie Pierre Vogel und Sven Lau eingeladen haben.

Der Vereinsvorsitzende Joel Kayser hatte vergeblich argumentiert, bei den meisten der kritisierten Veranstaltungen sei Ansaar nur Gast gewesen und habe keinen Einfluss auf die Auswahl der anderen Gäste gehabt.

Nach der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht habe man solche Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt oder daran teilgenommen. "2013 waren wir dumm und naiv", sagte der Ansaar-Vorsitzende. Inzwischen meide man aber den Kontakt zu Personen aus dem extremistischen Spektrum. Es sei unfair, den Verein wegen etwaiger Fehler in seiner Anfangs- und Lernphase jahrelang im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen.

Ein Vertreter des Verfassungsschutzes argumentierte, nach dem Besuch einer solchen Veranstaltung in der Schweiz sei etwa die Terrorverdächtige Sarah O. nach Syrien ausgereist. Schon damals seien die extremistischen Prediger als solche weithin bekannt gewesen.

Außerdem tauche Ansaar auf den Plakaten, mit denen zu den Veranstaltungen eingeladen worden sei, als Veranstalter auf. Noch 2019 habe der Verein Reisen mit einschlägig bekannten Personen angeboten.

In einem weiteren Verfahren wies das Gericht eine Klage des Vereins gegen die Stadtsparkasse Düsseldorf zurück. Die Sparkasse müsse dem Verein kein Girokonto einrichten. Der verlangte Kontrollaufwand nach dem Geldwäschegesetz wäre in dem Fall deutlich erhöht, da der Verein Projekte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, Somalia und Eritrea fördere. Deswegen sei die Ablehnung der Kontoeröffnung sachlich gerechtfertigt (Az.: 20 K 6668/18).

Vor einem halben Jahr war Ansaar International Ziel einer großen Razzia der Polizei geworden. Es bestehe der Verdacht, dass Ansaar und die Organisation WWR Help die radikale Hamas-Bewegung finanziell und propagandistisch unterstützt hätten, hatten die Behörden damals mitgeteilt.

Im Bericht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes für 2017 ist von "intensiven Kooperationen mit anderen Personen der extremistisch-salafistischen Szene" die Rede. Auffällig sei, "dass es beim Personenkreis mittlerweile Überschneidungen zum verbotenen Verein "Die Wahre Religion/Lies!" gebe.

Dies deute darauf hin, dass Ansaar International in der extremistischen Szene ein Vakuum fülle, das durch das Verbot des Lies!-Vereins 2016 entstanden sei. "Lies!" hatte bundesweit in Innenstädten Korane verteilt.

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