Prozesse - Dresden:Bewährungs- und Haftstrafen für Neonazis der FKD

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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Das Landgericht Dresden hat ein Mitglied und zwei Unterstützer der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) verurteilt. Die Schwurgerichtskammer verhängte für einen 34-Jährigen am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und für einen 31-Jährigen eine Strafe von dreieinhalb Jahren. Die Richter sahen Landfriedensbruch sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion als erwiesen an. Ein 36-Jähriger bekam wegen Beihilfe zu schwerem Landfriedensbruch zwei Jahre auf Bewährung; er muss 3000 Euro an ein Demokratieprojekt zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Neonazis mit der 2015 gegründeten FKD in verschiedener Beteiligung Polizisten bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau attackiert, waren an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und Andersdenkende, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist und spätestens seit Heidenau, dass sie nicht nur Demonstrationen organisiert, "sondern sich an Gewalttaten beteiligt", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidiger auf Freispruch oder Bewährung plädiert. Der Prozess vor der Staatsschutzkammer hatte im November 2018 gegen vier Männer begonnen, ein Verfahren aber war 2019 abgetrennt und ein 32-Jähriger auf Bewährung verurteilt worden.

Bei dem 31-Jährigen, der eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten im Zuge einer Verurteilung in Thüringen absitzt, gab es eine Absprache im Vorfeld für eine Gesamtstrafe. Er und der 34-Jährige müssen sich in einem weiteren Prozess am Landgericht verantworten, weil sie beim Dresdner Stadtfest 2016 als "kleine Bürgerwehr" gezielt Ausländer angegriffen haben sollen.

Ende November 2016 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Wohnungen in Dresden und Umgebung durchsucht und mutmaßliche FKD-Mitglieder festgenommen. Bisher wurden zwölf Angeklagte verurteilt und dabei drei von vier Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt sowie in acht Fällen Freiheitsstrafen von zwei bis sechs Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Entscheidungen aufgehoben, die restlichen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt zudem noch gegen weitere zehn Beschuldigte, mutmaßliche Mitglieder der zweiten Reihe sowie Unterstützer.

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