Prozesse - Dresden:Weitere Mitglieder der "Oldschool Society" verurteilt

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Dresden (dpa) - Zwei Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" (OSS) sind vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat verhängte am Donnerstag zwei Jahre und vier Monate für einen 43-Jährigen aus Chemnitz sowie zwei Jahre auf Bewährung für einen 31-Jährigen aus Anklam in Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie zur Führungsriege der Gruppierung gehört und "erheblich" zu deren Radikalisierung beigetragen haben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des verurteilten Chemnitzers kündigte Revision an.

Die Angeklagten waren seit der Gründung der terroristischen Vereinigung im August 2014 dabei und hatten Führungspositionen als "Vollstrecker" zur Durchsetzung der internen Regeln und als "Vertrauensmann" für Jugendliche, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Es sei eine rassistische und ausländerfeindliche Vereinigung gewesen mit völkischen Positionen. Spätestens von Januar 2015 an plante sie nach Überzeugung des Gerichts Brand- und Sprengstoffanschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte. Vor der Ausführung flog die Gruppe auf.

"Waffen waren immer ein Thema in den Chats", sagte Fresemann. Dort fänden sich verstärkt Gewaltphantasien und Überlegungen, Gewehre, Pistolen oder Rohrbomben selbst herzustellen. Laut einem Chatbeitrag des Älteren war ein "moderner Nationalsozialismus" das Ziel, sagte Fresemann. Die Organisation sei einem Rockerclub ähnlich gewesen, mit Satzung, Regeln und Sanktionen, Mitgliedsbeiträgen und Logo. Auch eine einheitliche Kleidung und die Gründung von Ablegern im Ausland waren geplant.

Zugunsten der Beschuldigten - ein Lagerfacharbeiter und ein Dachdecker - wertete der Senat das "vergleichsweise geringe Gefährdungspotenzial" der OSS, die nur bis zur Festnahme mehrerer Akteure im Mai 2015 existierte. Laut Fresemann wurde die Gruppierung zudem seit August 2014 vom Verfassungsschutz überwacht. Die Aussage des Älteren und sein Bedauern über die Taten seien kein Geständnis oder Reue, seine Vorstrafen, Beschönigungsversuche und die Tatsache, dass er auf "Aktionen" gedrängt habe, hätten gegen ihn gesprochen.

Die Beweisaufnahme habe klar die Aussage des 43-Jährigen widerlegt, die OSS wäre eine reine Spaßtruppe gewesen, sagte Fresemann. Bei dem Jüngeren entschieden die Richter, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt wird. Der Mann sei nicht vorbestraft, habe sich früh im Prozess zu den Vorwürfen geäußert und auch Fragen beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hatte auf zwei Jahre und acht Monate sowie zwei Jahre und vier Monate plädiert, die Verteidigung auf eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der Prozess war das zweite OSS-Verfahren am OLG Dresden. Im Juli hatte der Staatsschutzsenat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten gegen ein 39 Jahre altes Gründungsmitglied verhängt. Vier andere Beschuldigte waren bereits im Frühjahr 2017 in München zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden.

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