Prozesse - Dresden:Verwaltungsgericht Dresden verhandelt über Kopfnoten

Dresden (dpa/sn) - Das Thema Kopfnoten in Schulzeugnissen beschäftigt erneut das Dresdner Verwaltungsgericht. Das Hauptsacheverfahren laufe seit dem Morgen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Wann das Urteil verkündet werden soll, war aber zunächst unklar. Im Mai hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Schulzeugnissen für zulässig erklärt. Damit hatte das Gericht einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden von Ende November 2018 stattgegeben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dresden (dpa/sn) - Das Thema Kopfnoten in Schulzeugnissen beschäftigt erneut das Dresdner Verwaltungsgericht. Das Hauptsacheverfahren laufe seit dem Morgen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Wann das Urteil verkündet werden soll, war aber zunächst unklar. Im Mai hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Schulzeugnissen für zulässig erklärt. Damit hatte das Gericht einer Beschwerde des Landesamtes für Schule und Bildung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden von Ende November 2018 stattgegeben.

Die Dresdner Richter hatten seinerzeit auf Antrag eines Oberschülers entschieden, dass Kopfnoten sein Recht auf freie Berufswahl einschränken könnten und deshalb nicht per Rechtsverordnung des Kultusministeriums, sondern nur per Landesgesetz geregelt werden könnten. Der Schüler, der sich mit seinem Neunte-Klasse-Zeugnis um eine Ausbildung bewarb, wollte damals per Eilantrag ein Zeugnis ohne Kopfnoten ausgestellt bekommen.

In dem Hauptsacheverfahren soll nun abschließend geklärt werden, inwiefern die Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen und ob sie sich auf die freie Berufswahl auswirken.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: