Prozesse - Dresden:Sogenannter Moscheebomber: Beleidigungsklage gescheitert

Dresden (dpa/sn) - Die Generalstaatsanwaltschaft ist mit einer Klage wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen den sogenannten Moscheebomber gescheitert. Das Landgericht Dresden sprach Nino K. am Dienstag von den angeklagten Vorwürfen frei. Die Strafkammer sah keine ehrverletzende Absicht in den Äußerungen. Sie seien zwar eine Unverschämtheit, jedoch nicht strafbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Bei Jemandem, der neun Jahre und acht Monate bekommen habe, könne man "auch mal die Kirche im Dorf lassen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Dresden (dpa/sn) - Die Generalstaatsanwaltschaft ist mit einer Klage wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen den sogenannten Moscheebomber gescheitert. Das Landgericht Dresden sprach Nino K. am Dienstag von den angeklagten Vorwürfen frei. Die Strafkammer sah keine ehrverletzende Absicht in den Äußerungen. Sie seien zwar eine Unverschämtheit, jedoch nicht strafbar, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Bei Jemandem, der neun Jahre und acht Monate bekommen habe, könne man "auch mal die Kirche im Dorf lassen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren ging es darum, dass K. in einer Pause seines ersten Prozesses zu dem Hauptermittler gesagt hatte: "Ich mach Dich fertig, mein Freund", "Wir sehen uns" und "Pass auf". Die Generalstaatsanwaltschaft wollte, dass der Dresdner wegen Beleidigung einen Monat Aufschlag bekommt. Nach Angaben von Verteidigerin Ines Kilian ist das Verhalten ihres Mandanten schon strafschärfend berücksichtigt worden und er hat drei Tage Ordnungshaft als Sanktion abgesessen.

Der auch als Pegida-Redner bekannte Lüftungsanlagenmonteur war im August 2018 wegen der Sprengstoffanschläge auf eine Moschee und das Kongresszentrum in der Stadt im Vorfeld der Zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit 2016 unter anderem wegen versuchten Mordes und Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen zu neun Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Revision hatte der Bundesgerichtshof abgelehnt.

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