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Prozesse - Dresden:Oberlandesgericht Dresden verurteilt Bachmann und Pegida

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Dresden (dpa/sn) - Der Dresdner Seenotrettungsverein Mission Lifeline hat gegen Lutz Bachmann und den Pegida-Förderverein ein Ordnungsgeld wegen Beschimpfungen als "Schlepper" erstritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verurteilte den Chef der islam- und ausländerfeindlichen Bewegung sowie deren Verein laut Mitteilung von Mission Lifeline vom Dienstag zur Zahlung von insgesamt 4000 Euro oder 200 Tagen Ersatzhaft. Gegen Bachmann verhängte der Senat - ausgehend von einem monatlichen Nettoeinkommen "von - nur! - 600 Euro" 2400 Euro oder 120 Tage Ersatzhaft wegen ehrverletzender Aussagen in den sozialen Netzwerken. Eine OLG-Sprecherin bestätigte den Beschluss vom 16. Oktober.

Der Pegida-Förderverein muss 1600 Euro an die Staatskasse zahlen oder dessen Vertreter Siegfried Däbritz für 80 Tage in Ersatzhaft, weil er Bachmanns Posts regelmäßig weiterleitet. Beide bestritten, Mission Lifeline bei Facebook fortgesetzt als "Schlepper" oder "Schlepperorganisation" bezeichnet zu haben.

Der Gerichtssenat stellte dagegen fest, dass sie verpflichtet gewesen wären sicherzustellen, "dass betroffene Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können". Erschwerend werteten die Richter die "Hartnäckigkeit", mit der sich Bachmann und Pegida gegen einen Vergleich und die Unterlassung wehrten, sowie deren Wortbrüchigkeit als Vertrauensmissbrauch.

Mit dem Urteil endet ein vierjähriger Rechtsstreit zwischen Mission Lifeline und Pegida. Mission Lifeline-Vorstand Axel Steiner zeigte sich erleichtert und hofft, dass "die dauernde Verunglimpfung in der Öffentlichkeit" nun ein Ende hat. "Dass die Rettung von Menschen dadurch in Frage gestellt wird, hat direkte Konsequenzen", sagte er. Spender zögerten, die auf dieses Geld angewiesenen Seenotretter zu unterstützen.

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