Prozesse - Dresden:Tötung der Kinder aus Rache an Frau: Lebenslang für Vater

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Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Rache und Strafe: Der Vater der beiden im Mai 2019 im Dresdner Szeneviertel Neustadt getöteten Kleinkinder ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach den 56 Jahre alten Franzosen am Dienstag schuldig des zweifachen Mordes an Leo und Maja sowie Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an seiner Frau. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte der Vorsitzende Herbert Pröls. Mit dieser Feststellung wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schwurgerichtskammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte unter Verweis auf eine Tat im Affekt auf Totschlag plädiert. Anwalt Andreas Boine will den Fall überdenken und dann über eine Revision entschieden. Die Nebenklagevertreterin zeigte sich "erleichtert".

Die Richter gehen von einer geplanten Tat aus. "Der Angeklagte handelte mit direktem Vorsatz, um seiner Frau mit dem Tod der Kinder maximal zu schaden, sie dienten als Mittel zum Zweck", sagte Pröls. F. habe die zweijährige Maja nach der Rückkehr vom Eisessen in seiner Wohnung gewürgt, während Leo noch im Hof spielte, und dann auch den Fünfjährigen. Den Bewusstlosen hatte er zudem jeweils schnell härtenden Bauschaum in den Mund gesprüht, die Flasche stand laut Pröls bereit.

Die leblosen Kinder legte F. dann ins Bett, deckte sie zu und wartete auf deren Mutter, die er unter einem Vorwand und mit Vehemenz zu sich lockte. "Die Tötung seiner Kinder war im Grunde nichts anderes als ein Mittel, um seine Frau zu bestrafen", sagte Pröls. Es gebe "auffällige Parallelen und frappierende Übereinstimmungen" zu einem ähnlichen Fall von 2018, für den sich F. interessiert habe. Damals hatte ein Mann Monate nach der Trennung die drei- und sechsjährigen Töchter getötet, sie ins Bett gelegt und auf seine Frau gewartet. "Es spricht Einiges dafür, dass der Angeklagte das als Blaupause verwendete."

Auch F. wollte seine Ehefrau laut Pröls mit den toten Kindern konfrontieren und dann töten. Als sie am Abend kommt, schlägt er ihr von hinten auf den Kopf und würgt die Flüchtende danach im Hof, bis Passanten sich einmischen. "Es handelt sich weder um eine Spontan- noch eine Affekttat." Auch Belege für eine psychische Ausnahmesituation sahen die Richter nicht.

Der Angeklagte habe seine Frau über Jahre unterdrückt, abgewertet und attackiert und im Vorfeld mehrfach mit dem Tod bedroht, wenn sie ihn verlassen oder betrügen sollte, sagte Pröls. F. berief sich vor Gericht auf Erinnerungslücken, was den Tathergang anbelangte, und versuchte, seine Frau in ein schiefes Licht zu rücken. "Letztlich macht er sie für den Tod der Kinder verantwortlich."

Die Senegalesin hatte sich gegen F.s Fremdbestimmung und Diskreditierung gewehrt, war im März 2018 mit den beiden Kindern ins Frauenhaus geflohen und wollte sich scheiden lassen. "Der Angeklagte hat sie als seinen Besitz begriffen", sagte Pröls und sprach von der Tat "als finale Selbstinszenierung einer narzisstischen Persönlichkeit" mit Schuldverlagerung zur maximalen Schädigung und Bestrafung der Ehefrau.

F., gelernter Koch und zuletzt Inhaber einer kleinen Baufirma, ist mehrfach vorbestraft, auch wegen Vergewaltigung einer früheren Partnerin. Zur Tatzeit war er nur unter Auflagen auf freiem Fuß, wegen einer Drogenkurierfahrt. Laut Pröls hat er seine Kinder getötet, um seine Frau für die Trennung zu bestrafen. Diese Tat kennzeichne eine besondere Verwerflichkeit und "menschenverachtender Vernichtungswille". Da F. wegen einer Drogenkurierfahrt Verhaftung drohte, hätte seine Frau genau das bekommen, was sie will. "Das konnte er nicht hinnehmen."

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