Prozesse - Dresden:Kultusminister plant erneut Klage gegen Kopfnoten-Urteil

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) will trotz eines abschlägigen Gerichtsurteils an Kopfnoten in Schulzeugnissen festhalten. "Eine Bewertung der sozialen Kompetenz von Schülern steht für mich nicht zur Disposition", teilte er am Montag in Dresden mit. Nach dem am selben Tag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden bleibt das Ausstellen von Kopfnoten in Zeugnissen rechtswidrig. Diese seien nur zulässig, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen habe, so das Gericht. Eine solche Regelung gebe es bislang nicht.

Damit hielt das Gericht an einer früheren Entscheidung fest. Es hatte damals in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Schüler das Jahreszeugnis der 9. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse ohne Kopfnoten auszuhändigen sind.

Bereits gegen die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden hatte das Landesamt für Schule und Bildung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt. Dieses hatte dann die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Schulzeugnissen im November 2018 für zulässig erklärt.

In dem Hauptsacheverfahren musste das Verwaltungsgericht trotzdem wieder eine abschließende Entscheidung treffen. Es habe geklärt werden müssen, inwieweit Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen und ob sie sich auf die freie Berufswahl auswirken, so das Gericht. Der Schüler war der Meinung, dass Kopfnoten seine Chancen bei der Berufswahl verminderten.

Inzwischen habe er aber einen Platz an einer Fachoberschule angenommen. Der Rechtsstreit, um den es zunächst ging, habe sich dadurch zwar erledigt, so das Gericht. Dennoch konnte das Gremium über die Vergabe von Kopfnoten entscheiden. Sie greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers und damit erheblich in die Grundrechte ein. Deshalb habe der Sachverhalt in mündlicher Verhandlung geprüft werden müssen.

"Vieles spricht dafür, die Regelungen zur Bewertung von Sozialkompetenzen durch das Oberverwaltungsgericht grundsätzlich klären zu lassen, zumal es in der Sache bereits eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht vertreten hat", so Piwarz.

Beim Handwerk stieß die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf Unverständnis. "Aus Sicht ausbildender Handwerksunternehmer ist dieses Urteil völlig unverständlich. Gerade Kopfnoten auf Zeugnissen, mit denen sich junge Leute um eine betriebliche Lehrstelle bewerben, sind für uns als Ausbilder doch — neben den regulären Schulnoten — ein erster Hinweis, inwiefern der Betreffende auch über soziale Kompetenzen verfügt", sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer.

Aus Sicht der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer sei dieses Urteil nicht nachvollziehbar, teilte der Sächsische Lehrerverband mit. Bei der Beurteilung sozialer Kompetenzen spielten Kopfnoten auf Zeugnissen neben den regulären Noten eine entscheidende Rolle, sagte der Landesvorsitzende des Sächsischen Lehrerverbandes, Jens Weichelt. Er forderte vom Gesetzgeber, Rechtssicherheit herzustellen.

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